Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote von „Austria Travel Tips“.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbekunden

1. Vertragspartner und Geltung der AGB: Der Auftraggeber (AG) nimmt zur Kenntnis, dass als Auftragnehmerin

(AN) Herr Georg Nicola unter der Agenturbezeichnung

mapmix auftritt und diese ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbringt.

„Austria Travel Tips“, publiziert von der mapmix Media, Grashofgasse 3/1/24, 1010 Wien, ist Ihr Vertragspartner beim Kauf von Werbeflächen in jeder unserer Publikationen.

Mit der Unterfertigung des Auftrages erklärt der Unterzeichnende ausdrücklich, dass er für diesen Vertragsabschluss allein zeichnungsberechtigt und mit der Abwicklung des Auftrages per E-Mail einverstanden ist.

Neben dem AG haftet der Unterzeichnende gegenüber der AN persönlich für die Erfüllung des Vertrages.

2. Schriftverkehr und Nebenabsprachen: Rückfragen, Mitteilungen sind ausschließlich in schriftlicher Form zu stellen.

Mitarbeiter und Beauftragte der AN sind nicht befugt, mündliche Zusagen über den schriftlichen Vertragstext hinaus zu erteilen. Mündliche Absprachen gelten daher als nicht erfolgt, sofern sie von der AN nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3. Auftragsbestätigung und Rechnung: Der AG erhält nach Erteilung des Auftrages eine Auftragsbestätigung. Die Rechnungslegung erfolgt zeitgleich. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Sollte die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, besteht kein Anspruch auf eine Werbeleistung. Die Rechnungsforderung bleibt jedoch aufrecht.

4. Zahlungen und Zahlungsverzug: Zahlungen können schuldbefreiend nur auf die von der AN namhaft gemachten Konten geleistet werden. Bei Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno zu bezahlen. Der AG ist verpflichtet, sämtliche Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten der AN und/ oder eines von der AN beauftragten Inkassobetriebes und/oder eines beauftragten Anwaltes zu ersetzen.

5. Druckunterlagen und Korrekturabzug: Der AG verpflichtet sich, der AN für das zu schaltende Inserat geeignete Druckunterlagen in digitaler Form und innerhalb der im Anbot der AN genannten Frist zu übermitteln. Langen solche Unterlagen nach Auftragserteilung trotz Aufforderung nicht fristgerecht ein oder sind diese ungeeignet, wird der Text des Inserates von der AN selbst erstellt. Im Falle eines derartigen Verzuges gilt der Auftrag als ordnungsgemäß erfüllt, wenn die Einschaltung auch nur unter Angabe des Namens und der Adresse des AGs erfolgt. Vor Drucklegung erhält der AG einen Entwurf und verpflichtet sich, diesen zu überprüfen. Die AN ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den AG eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt. Danach können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Mangels einer anderen Vereinbarung gilt eine Frist von drei Tagen als vereinbart. Telefonisch, telegrafisch oder per Mail angeordnete Änderungen werden von der AN ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

6. Gewährleistung und Haftung: Der Druck erfolgt ausschließlich im herkömmlichen 4-Farben- Offsetdruck (CMYK), Farbwünsche wie zB Pantone oder RAL sind Sonderfarben, die in diesem Produktionsverfahren nicht darstellbar und daher auch nicht möglich sind. Der Druck des Inserates erfolgt anhand und in den Farben der vom AG bereitgestellten Druckvorlage, so gut sich diese mit angemessenem Aufwand reproduzieren lässt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe oder im Fall des Nichtmeldens mit Ablauf der Frist auf den AG über. Geringfügige Abweichungen in Farbe und/oder Darstellung, bedingt durch die drucktechnischen Möglichkeiten der angewendeten Druckverfahren und den unterschiedlichen Farbausfall bei den verschiedenartigen Grundmaterialien des Auflagenpapiers sind möglich und stellen keinen Mangel und/oder Reklamationsgrund dar.

Das gleiche gilt für allfällige Abweichungen zwischen Entwurf und Auflagendruck, insbesondere wenn Entwurf und Auflagenpapier nicht vollständig übereinstimmen – sofern dadurch der Sinn bzw. Werbewert des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Es besteht kein Anspruch auf Branchenexklusivität des geschalteten Inserates. Für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeige ist ausschließlich der AG verantwortlich und hat er die AN im Fall der Inanspruchnahme wegen Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter völlig schad- und klaglos zu halten. Die AN haftet für allfällige von ihr zu vertretende Schäden nur im Fall des Nachweises des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

7. Stornierungen: Die Bestellung bzw. Auftragserteilung durch den AG ist für diesen bindend. Ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag steht dem AG nicht zu, außer ein solches ist gesetzlich vorgesehen.

8. Mängelrügen: Beanstandungen aller Art (Mängelrügen) müssen gegenüber der AN sogleich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Belegexemplars schriftlich geltend gemacht werden. Nachträgliche Reklamationen bzw. Rügen werden von der AN nicht anerkannt.

9. Sonstiges: Der AG erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass die AN den AG zu Werbezwecken anrufen, sowie elektronische Post einschließlich SMS zu Werbezwecken übermitteln darf. Der AG kann diese Einwilligung ohne Einfluss auf den geschlossenen Vertrag jederzeit widerrufen.

10. Schlußbestimmungen: Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht ohne Verweisungsnormen in ausländisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Erfüllungsort ist Wien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vertriebspartner

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Stadtpläne, Guides und Magazine (nachfolgend „die Produkte“) von mapmix, die Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die Produkte werden den Vertriebspartnern kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie bleiben zu jeder Zeit Eigentum von mapmix.

§ 2 Belieferung und Verfügbarkeit
(1) Die Belieferung der Produkte an Vertriebspartner erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit und ohne Rechtsanspruch auf fortlaufende Versorgung.
(2) Bestellungen sind ausschließlich über die vorgesehene Plattform auf der Webseite www.mapmix.at zu tätigen.
(3) mapmix behält sich das Recht vor, die Belieferung der Produkte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen.

§ 3 Eigentumsrecht
(1) Die zur Verfügung gestellten Produkte sind und bleiben im uneingeschränkten Besitz von mapmix.
(2) mapmix ist berechtigt, die Produkte jederzeit aus den Räumlichkeiten des Vertriebspartnern zu entfernen.

§ 4 Verbot des Weiterverkaufs
(1) Die Produkte sind für die kostenfreie Nutzung durch Gäste des Vertriebspartners bestimmt. Ein Verkauf oder eine sonstige kommerzielle Nutzung der Produkte durch den Vertriebspartner oder durch Dritte ist ausdrücklich untersagt.

§ 5 Haftung und Schadensersatz
(1) mapmix haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung oder Nichtverfügbarkeit der Produkte entstehen.
(2) Der Vertriebspartner verpflichtet sich, mapmix für alle Schäden, Verluste oder Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die durch die Nichteinhaltung dieser AGB entstehen.

§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von mapmix.